Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) – geplante GEG-Novelle
Ausblick · im GesetzgebungsverfahrenDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG, auch „GEG-Novelle 2026“ genannt) soll das geltende Gebäudeenergiegesetz umfassend reformieren und in weiten Teilen ablösen. Es setzt u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Wichtig: Das GMoDG ist noch nicht in Kraft – bis zur Verkündung bleibt das aktuelle GEG maßgeblich.
Geplante Kernpunkte (Auswahl, unverbindlich):
- Abkehr von der bisherigen 65-%-Erneuerbare-Pflicht hin zu einer stufenweise steigenden Quote erneuerbarer Brennstoffe („Bio-Treppe“).
- Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): u. a. verpflichtende Ökobilanz (LCA) für Neubauten (große ab 2028, alle ab 2030), Nullemissionsgebäude, digitale Energieausweise.
- Neue Primärenergiefaktoren (z. B. Strom 1,5) und aktualisierte Berechnungsnormen.
Stand: Juli 2026. Kabinettsbeschluss vom 13.05.2026; die Abstimmung im Bundestag wird nach der Sommerpause erwartet. Angaben zum laufenden Verfahren – Änderungen möglich; maßgeblich ist der final verkündete Gesetzestext.
Aktuell geltendes GEG · Weiterführende Einordnung (Ökozentrum NRW)
Besonders relevant für Fachplaner: Die Ökobilanzierung wird künftig breiter verpflichtend – wie sie in der Praxis funktioniert, zeigt unser LCA-Erweiterungsmodul.